Haftpflichtgutachten


Sind Sie Geschädigter eines Autounfalles?

Ein Haftpflichtgutachten dient der Schadensfeststellung und Beweissicherung. Die meisten Gutachten zu Haftpflichtschäden werden für beschädigte Fahrzeuge erstellt. Hier erfahren Sie, wie die Erstellung des Gutachtens abläuft und wer für die Kosten aufkommen muss.

Bei einem unverschuldeten Unfall sollte man ein Haftpflichtgutachten erstellen lassen.

Was ist ein Haftpflichtgutachten?

Ein Haftpflichtgutachten wird beispielsweise benötigt, wenn es zu einem Autounfall kommt. Der Geschädigte hat nun die Aufgabe, den Schaden nachzuweisen, um eine entsprechende Regulierung in die Wege leiten zu können. Das Gutachten zu Haftpflichtschäden wird der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vorgelegt. Der Geschädigte hat in diesem Fall das Recht, das Haftpflichtgutachten zu beauftragen, sofern es sich nicht um Bagatellschäden handelt. Das gilt auch dann, wenn von Seiten des Unfallverursachers bereits ein Haftpflichtgutachten in Auftrag gegeben wurde. Schließlich muss der Geschädigte sicherstellen dürfen, dass der Gutachter neutral ist.

Wir sind freie, unabhängige und vor allem zertifizierte Gutachter für Oberhausen und Umgebung.

Der Umfang eines Gutachten zu Haftpflichtschäden

Der Umfang des Haftpflichtgutachtens hängt im Wesentlichen von der Größe und Form des Schadens sowie von den Wünschen des Auftraggebers ab und ist mit dem Schadengutachten vergleichbar. Aufgelistet werden alle schadensrelevanten Einzelheiten. Außerdem beinhaltet das Haftpflichtgutachten Teilbereiche der Schadensfeststellung, Kalkulation und Wertermittlung.

Die Schadensfeststellung wird durch Fotos dokumentiert. Zielsetzung ist neben der Schadensfeststellung auch die Beweissicherung. Darüber hinaus sollten natürlich das Datum, der Name des Fahrzeughalters sowie des Sachverständigen und alle wichtigen

Angaben zum Fahrzeug enthalten sein. Der Ort der Besichtigung sollte ebenfalls festgehalten werden. Im Fall eines Totalschadens wird im Haftpflichtgutachten der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Schadensereignis ermittelt. Auch der Restwert des Fahrzeuges wird ausgerechnet. Zudem errechnet der Gutachter aus Oberhausen eine Nutzungsausfallentschädigung.

Wer erstellt das Haftpflichtgutachten?

Das Haftpflichtgutachten legt die Forderungen an den Unfallgegner fest.

Ein Haftpflichtgutachten kann von einem unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Ihr Gutachter aus Oberhausen übernimmt solche Fälle gerne für Sie. Es kann vorkommen, dass die Haftpflichtversicherung des Verursachers dem Geschädigten ein Gutachten anbietet. Dieses Angebot muss aber nicht angenommen werden, da die Gefahr besteht, dass dafür ein finanzieller Nachteil für den Geschädigten entsteht.

Die Kosten für ein Gutachten zu Haftpflichtschäden

Die Kosten für das Gutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Geschädigte muss nicht in Vorkasse gehen, da der Kfz-Sachverständige direkt mit der Versicherung abrechnet. Wie hoch die Kosten im Endeffekt sind, ist stark vom Umfang des Haftpflichtgutachtens abhängig – als Basis dafür dienen die Gebührensätze der Sachverständigen.

Wo wird das Gutachten zu Haftpflichtschäden erstellt?

In der Regel kommt der Gutachter direkt zum Standort des Kraftfahrzeuges. Egal ob in Oberhausen oder in eine andere Stadt in Nordrhein-Westphalen.

Das kann beim Wohnort des Geschädigten, in einer Werkstatt oder auf einem Abschlepphof sein. Die Anfertigung kann allerdings auch direkt in der Prüfstelle stattfinden.

Welche Unterlagen werden für ein Gutachten zu Haftpflichtschäden benötigt?

Bei einem Unfall sollten alle Unfallbeteiligten und Zeugen die Kontaktdaten austauschen und Bilder vom Unfall anfertigen.

Für die Erstellung eines Gutachtens werden der Kfz-Schein, das beschädigte Fahrzeug sowie Angaben zum Halter benötigt. Darüber hinaus muss das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners angegeben werden. Falls Informationen zur Versicherung des Unfallverursachers vorliegen, können diese ebenfalls eingereicht werden.