Häufig gestellte Fragen


KFZ Gutachter in Oberhausen

Wer muss den Gutachter bezahlen?

Wenn zweifelfrei feststeht, dass Sie an dem Unfall keine Schuld trage, muss in der Regel der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung Ihren Schaden ersetzten.

Dazu gehören sowohl die Gutachterkosten, als auch die Anwaltskosten.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Viele Gutachter fordern vom Kunden eine finanzielle Vorleistung, jedoch ist unsere Unternehmensphilosophie klar strukturiert.

Wir fordern keine Vorleistung bei unseren Kunden. In der Regel bekommen Sie als unser Kunde zu keiner Zeit unsere Rechnung zu Gesicht, denn wir rechnen nur mit dem Unfallgegner bzw. mit dessen Versicherung ab.

Wie läuft das gesamte Prozedere ab?

Sie kontaktieren uns und melden uns Ihren Schaden.

Nach Terminvereinbarung kommt ein Gutachter zu dem Ort Ihrer Wahl und dokumentiert den Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Innerhalb kürzester Zeit wird über den Schaden an Ihrem Fahrzeug ein aussagekräftiges und fachliches Gutachten erstellt.

Das Gutachten bekommen Sie von uns per E-Mail oder per Post zugeschickt.

Parallel senden wir das Gutachten an unseren Rechtsanwalt oder auch gerne an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Der Rechtsanwalt fordert bei der gegnerischen Versicherung Ihre entstandenen Kosten, das Gutachterhonorar und das Anwaltshonorar ein.

Sie brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern. Die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung übernehmen wir für Sie.

Sobald der Schaden seitens der Versicherung beglichen wurde, werden Sie benachrichtigt und erhalten Ihr Geld.