Die Behebung ihres Schadens hängt davon ab, ob Sie kaskoversichert sind. Im Kaskofall ergibt sich der Anspruch aus den vertraglichen Vereinbarungen mit der eigenen Versicherung und den allgemeinen Kaskobedingungen
Als Unfallverursacher können Sie Ihrer Versicherung einen eigenen freien Sachverständigen vorschlagen. Sollten Sie mit dem Ergebnis des Versicherungs-Gutachtens nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit gemäß §14 AKB (Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Versicherung) ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einzuleiten. Das bedeutet, Sie können einen eigenen Sachverständigen benennen und das Gutachten der Versicherung überprüfen lassen.